Viele Vereine haben in den vergangenen Wochen eine Rechnung vom Bundesanzeiger Verlag erhalten. Darin steht, dass es sich um Jahresgebühren für das Führen des Transparenzregisters handele. So seltsam es klingt, hat doch das Bundesfinanzministerium die Echtheit dieser Forderung bestätigt. Der Bundesanzeiger Verlag sei nach dem Geldwäschegesetzt mit der Registerführung beauftragt, erhalte die Vereinsdaten aus dem Vereinsregister und erhebe die Gebühr lediglich zur Deckung des Verwaltungsaufwandes. >>Fragen und Antworten zum Geldwäschegesetz
Die Gebührenbescheide bündeln die Forderungen mehrerer Jahre ab frühestens 2017 bis 2020. Die Jahresgebühr beträgt 2,50€ und ab dem Jahr 2020 4,80€.
Durch eine inzwischen erfolgte Gesetzesänderung können gemeinnützige Vereine (steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) zukünftig davon befreit werden, Gebühren für die Führung des Transparenzregisters an die Bundesanzeiger Verlag GmbH zu zahlen.
Leider ist das nicht ganz unbürokratisch möglich:
>>So beantrage ich die Gebührenbefreiung
Eine bürokratiearme Lösung wird voraussichtlich erst ab 2025 mit der Einrichtung eines Gemeinnützigkeitsregisters realisiert sein. Bis dahin ist es notwendig, nach Ablauf des Freistellungsbescheids die Gebührenbefreiung erneut zu beantragen.
Es wird auch die Möglichkeit eingeräumt, dass ein Dachverband die Gebühren für alle Mitglieder übernimmt oder einen Sammelantrag auf Befreiung stellt.
Das haben wir geprüft. Für jede Mitgliedsorganisation müsste einzeln eine Registrierung erfolgen und die benötigten Unterlagen eingereicht werden. Das ergibt wenig Sinn und Erleichterung. Die Möglichkeit der Gebührenübernahme durch den Dachverband AGSA werden wir für die Folgejahre prüfen.
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